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Haftung bei Beschädigung der Gästewohnung: Wer zahlt?

Beschädigungen in der Gästewohnung sind unvermeidbar. Möbel werden zerkratzt, Gläser brechen, Flecken entstehen auf Polstern. Die Frage ist, wer die Kosten trägt. Dieser Ratgeber klärt die Haftungslage und zeigt den praktischen Umgang.

Rechtlich gilt: Der buchende Eigentümer haftet gegenüber der WEG für Schäden, die während seiner Buchung entstehen, unabhängig davon, ob er selbst oder sein Gast der Verursacher war. Der Eigentümer kann intern seinen Gast in Regress nehmen, gegenüber der Gemeinschaft bleibt er Ansprechpartner. Das ist wichtig, weil es die WEG von Direktverhandlungen mit fremden Gästen entlastet. Die Abwicklung läuft meist über die Haftpflichtversicherung des buchenden Eigentümers oder dessen Gastes. Beide haben üblicherweise private Haftpflicht, die bei Schäden in Ferienwohnungen greift. Eine Kaution bei Buchung sichert kleinere Schäden und schnelle Abwicklung ohne Versicherungsbeteiligung. Typische Schadensarten: Flecken auf Polstern oder Teppichen, zerbrochenes Geschirr, beschädigte Elektronik, Kratzer auf Möbeln. Die Kosten bewegen sich meist im zwei- bis dreistelligen Bereich, gelegentlich auch höher. Großschäden (Brand, Wasserschaden) sind selten, aber möglich. Hier greift üblicherweise die Gebäudeversicherung der WEG. Ein strukturiertes Übergabeprotokoll mit Fotos vor und nach der Nutzung ist entscheidend. Ohne Dokumentation des Ausgangszustandes lässt sich kein Schaden sauber zuordnen.

So lösen Sie das Problem

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    Übergabeprotokoll etablieren

    Fotos aller Räume bei Check-in und Check-out. Idealerweise vom Gast selbst gemacht und per E-Mail gesendet. Bei sichtbaren Unterschieden klarer Nachweis.

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    Schaden sofort melden

    Der Gast meldet Schäden sofort an den buchenden Eigentümer. Der Eigentümer informiert den Beirat innerhalb von 48 Stunden. Verzögerte Meldungen führen zu Streit über Ursache.

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    Schaden dokumentieren und bewerten

    Fotos, Kostenschätzung (über Angebot oder Rechnung). Bei kleinen Schäden pauschale Einschätzung durch Beirat. Bei größeren Schäden Gutachter hinzuziehen.

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    Abrechnung mit Kaution oder Versicherung

    Bei kleinen Schäden Kaution verrechnen, Rest zurückerstatten. Bei größeren Schäden Haftpflichtversicherung des Eigentümers einschalten. Bei Gebäudeschäden Gebäudeversicherung.

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    Dokumentation archivieren

    Schadensdokumentation mindestens fünf Jahre aufbewahren. Bei Versicherungsfällen oder späteren Streitigkeiten ist der Nachweis entscheidend.

Praktische Tipps

  • Mit Fotos dokumentieren, nicht mit Texten. Ein Foto ist eindeutiger als eine schriftliche Beschreibung.
  • Normale Abnutzung ist kein Schaden. Unterscheiden Sie zwischen Verschleiß und Beschädigung.
  • Bei Zweifelsfällen pragmatisch: Kleine Beträge aus Gemeinschaftsmitteln regulieren vermeidet langwierigen Streit.
  • Haftpflichtversicherung beim Abschluss explizit für Ferienwohnungen prüfen. Nicht jede Police deckt diesen Fall.

Blokbook als Lösung

Blokbook ermöglicht Foto-Uploads bei Check-in und Check-out. Beide Bildsätze sind der Buchung zugeordnet und bei Streitfällen einsehbar. Schadensmeldungen lassen sich direkt aus der Buchung heraus initiieren. Die Historie zeigt alle bisherigen Schäden und deren Abwicklung.

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Häufig gestellte Fragen

Zusammenfassung

Dokumentierte Nutzung für faire Entscheidungen

Klare Regeln und nachvollziehbare Buchungshistorie erleichtern Verantwortung in der WEG.